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Handwerkerleistungen sind bis 1200 € steuerlich absetzbar!

Seit dem 1.1. 2009 ist der maximale Betrag für Handwerkerkosten auf 6.000 Euro erhöht worden. Das bedeutet, dass seit dem Jahr 2009 insgesamt sogar bis zu 1.200 Euro in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abgezogen werden können. Hinweis: Es ist ein Abzug von der Steuerschuld (also zu 100%). Die Formvorschriften sind allerdings - wie bisher - genau zu beachten.

(Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerkerkosten.htm)

 

 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

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